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Lesebühne - Jeden Donnerstag findet ab 19 Uhr
im Philosophischen Salon eine offene Lesebühne statt. |
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Satzung des Vereins Philosophischer Salon |
§ 1 NAMEN, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND EINTRAGUNG
(1) Der Verein führt den Namen Philosophischer Salon.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(4) Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen.
§ 2 ZWECK UND AUFGABEN DES VEREINS
(1) Zweck des Vereins sind die Förderung des demokratischen Staatswesens, insbesondere die Förderung der Wissenschaft und Forschung, der politischen Bildung, der Wissenschafts- und Gesellschaftskritik. Zu diesen Zwecken gibt der Verein eigene Publikationen heraus, führt wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie Veranstaltungen zur Förderung des kulturellen Lebens allgemein zugänglich durch. Der Verein wird eigene Forschungen betreiben und sich dabei gegebenenfalls Hilfspersonen im Sinne von § 57 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, und alle Forschungsergebnisse zeitnah veröffentlichen. Die Publikationen werden (wie bspw. ‚Der Querschläger’) vom Verein redaktionell bearbeitet, verantwortet und sowohl als Printprodukt als auch im Internet (kostenfrei) angeboten. Der Verein dient damit der Förderung der demokratischen Erziehung und der Volksbildung. Der Verein verfolgt somit unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung von 1977.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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